Antwort
Der Betrag der jährlichen EL entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den Einnahmen, die angerechnet werden können. Dabei ist zwischen Personen, die zu Hause leben, und Personen, die sich dauerhaft in einem Heim oder im Spital aufhalten, zu unterscheiden.
Angaben zu den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen finden Sie im Merkblatt 5.01 «Ergänzungsleistungen zur AHV und IV»
Bei Personen, die in einem Heim oder Spital leben, wird anstelle einer Bruttomiete eine Heim-Tagestaxe berücksichtigt. Der Betrag zur Deckung des Lebensbedarfs wird durch einen Betrag für persönliche Auslagen ersetzt, dessen Höhe von den Kantonen festgelegt wird.