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Wer kann mir weitere Auskünfte erteilen und wo kann ich mich für den Bezug von Ergänzungsleistungen (EL) anmelden?

Antwort

Für Auskünfte stehen Ihnen die EL-Stellen zur Verfügung. Die zuständige EL-Stelle ist in der Regel bei der kantonalen Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons angegliedert. Die entsprechende Adresse finden Sie unter: Kantonale Stellen für EL (ahv-iv.ch)

Sie können Ihren Anspruch auf EL bei der zuständigen EL-Stelle geltend machen. Dort können Sie auch die amtlichen Formulare für die Anmeldung beziehen.

Weiterführende Fragen

Habe ich Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL)?
Wie werden die Ergänzungsleistungen (EL) grundsätzlich berechnet?
Wie beeinflusst das Vermögen die Berechnung?
Wird der an die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen ausbezahlte Solidaritätsbeitrag bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen als Vermögen angerechnet?
Welche Beträge werden für Krankheits- und Behinderungskosten zusätzlich vergütet?
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