Antwort
Die Mutterschaftsentschädigung wird ab dem Tag der Geburt eines lebensfähigen Kindes während höchstens 98 Tagen, d. h. 14 Wochen, ausbezahlt. Pro Woche werden 7 Tagesentschädigungen ausgerichtet. Wird das Kind tot geboren oder stirbt es bei der Geburt, so besteht der Anspruch auf die Entschädigung, wenn die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat.
Für die Zeit vor der Geburt besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Wenn die Mutter nicht bis zur Niederkunft arbeiten kann, ist der Verdienstausfall nur gedeckt, wenn eine Krankentaggeldversicherung besteht oder wenn der Arbeitgeber noch verpflichtet ist, den Lohn weiter zu zahlen.