Die Entschädigung beträgt bei Angestellten 80 % des durchschnittlichen Bruttoerwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber 220 Franken pro Tag. Für zwei Wochen Urlaub und 14 bezahlte Tagegelder beläuft sich der Gesamtbetrag somit auf maximal 3080 Franken. Bei Selbständigerwerbenden bildet das auf den Tag umgerechnete massgebende Jahreseinkommen für die AHV-Beiträge die Grundlage für die Bemessung der Entschädigung. Die Entschädigung beträgt 80% des auf den Tag umgerechneten Jahreseinkommens, wobei auch hier der Maximalansatz von Fr. 220 Pro Tag gilt.
Hat der Elternteil im Zeitpunkt der Geburt kein Erwerbseinkommen, bezieht jedoch ein Taggeld der Invalidenversicherung, der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, der obligatorischen Unfallversicherung, der Militär‑ oder der Arbeitslosenversicherung, entspricht die Entschädigung mindestens der Höhe dieses Taggeldes.
Berechnungsbeispiele:
- Ein kaufmännischer Angestellter arbeitet Vollzeit in einem Unternehmen und verdiente vor der Geburt seines Kindes 5400 Franken im Monat. Seine Entschädigung beträgt also 144 Franken pro Tag: 5400 Franken mal 0,8 durch 30 Tage = 144 Franken pro Tag.
- Bei einem selbstständigen Barbier mit einem Jahreseinkommen von 45 000 Franken beträgt die Entschädigung 100 Franken pro Tag: 45 000 Franken mal 0,8 durch 360 Tage = 100 Franken pro Tag.