Antwort
Bezahlt Ihnen der Arbeitgeber für die Dauer des Urlaubs den Lohn weiterhin aus, so zahlt die Ausgleichskasse die Entschädigung an den Arbeitgeber aus. Sie wird nur im Umfang vom Lohn ausbezahlt. Ein allfälliger Restbetrag wird Ihnen direkt bezahlt. In den anderen Fällen wird die Entschädigung Ihnen direkt ausbezahlt.