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Wer kann die Entschädigung beantragen?

Antwort

Folgende Personen können die Entschädigung bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragen:

  • Sie als Elternteil: via Arbeitgeber, wenn Sie angestellt sind, oder direkt bei der AHV-Ausgleichskasse, wenn Sie selbstständigerwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig sind;
  • Ihr Arbeitgeber: sofern Sie es unterlassen, den Anspruch via Arbeitgeber geltend zu machen (siehe oben) und der Arbeitgeber während der Dauer des Anspruchs einen Lohn ausrichtet;
  • Ihre Familienmitglieder (Ihre Frau und Ihre Kinder): wenn Sie Ihren Unterhalts- oder Unterstützungspflichten nicht nachkommen.

Weiterführende Fragen

Wann habe ich Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung bzw. die Entschädigung des andern Elternteils?
Ab wann erhalte ich die Vaterschaftsentschädigung bzw. die Entschädigung des andern Elternteils und wie lange?
Wann erlischt mein Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung bzw. die Entschädigung des andern Elternteils?
Auf wie viele Urlaubstage habe ich Anspruch?
Kann ich gleichzeitig eine Vaterschaftsentschädigung bzw. Entschädigung des andern Elternteils und ein Taggeld einer anderen Versicherung beziehen?
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