Antwort
Die Kantone können einen Mutterschaftsurlaub von mehr als 14 Wochen vorsehen. Auskünfte erteilen die kantonalen AHV-Ausgleichskassen. Auch Arbeitgebende gewähren teilweise einen längeren Mutterschaftsurlaub. Informationen dazu erteilt die Personalabteilung des Arbeitgebers. |