Die Entschädigung beträgt 80 % des durchschnittlichen Bruttoeinkommens vor der Geburt, höchstens jedoch 220 Franken pro Tag. Hat die Mutter im Zeitpunkt der Geburt kein Erwerbseinkommen, bezieht jedoch ein Taggeld der Invalidenversicherung, der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, der obligatorischen Unfallversicherung, der Militär‑ oder der Arbeitslosenversicherung, entspricht die Mutterschaftsentschädigung mindestens der Höhe dieses Taggeldes. Berechnungsbeispiele: 1. Eine kaufmännische Angestellte arbeitet Vollzeit in einem Unternehmen und verdiente vor der Geburt ihres Kindes 5400 Franken im Monat. Ihre Entschädigung beträgt also 144 Franken pro Tag: 5400 Franken mal 0,8 durch 30 Tage = 144 Franken pro Tag. 2. Bei einer selbstständigen Coiffeuse bildet das auf den Tag umgerechnete massgebende Jahreseinkommen für die AHV die Grundlage für die Bemessung ihrer Entschädigung. Dabei wird das Jahreseinkommen mit 0,8 multipliziert und durch 360 Tage geteilt. Mit einem Jahreseinkommen von 45 000 Franken beträgt die Entschädigung also 100 Franken pro Tag: 45 000 Franken mal 0,8 durch 360 Tage = 100 Franken pro Tag. |