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Wie muss ich vorgehen, damit die Mutterschaftsentschädigung ausbezahlt wird?

Antwort

Die Mutterschaftsentschädigung wird nicht automatisch ausbezahlt. Sie muss bei der zuständigen Ausgleichskasse ausdrücklich beantragt werden. Das Anmeldeformular kann auf der Internetseite der AHV/IV heruntergeladen werden:

Anmeldung Mutterschaftsentschädigung

Folgende Personen können die Mutterschaftsentschädigung bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragen:

-     Sie als Mutter: via Arbeitgeber, wenn Sie angestellt sind, oder direkt bei der AHV-Ausgleichskasse, wenn Sie selbstständigerwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig sind

-     Ihr Arbeitgeber: sofern Sie es unterlassen, den Anspruch via Arbeitgeber geltend zu machen (siehe oben) und der Arbeitgeber während der Dauer des Anspruchs einen Lohn ausrichtet

-     Ihre Familienmitglieder (Ihr Ehegatte und Ihre Kinder): wenn Sie Ihren Unterhalts- oder Unterstützungspflichten nicht nachkommen

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