Die Mutterschaftsentschädigung wird nicht automatisch ausbezahlt. Sie muss bei der zuständigen Ausgleichskasse ausdrücklich beantragt werden. Das Anmeldeformular kann auf der Internetseite der AHV/IV heruntergeladen werden:
Anmeldung Mutterschaftsentschädigung
Folgende Personen können die Mutterschaftsentschädigung bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragen:
- Sie als Mutter: via Arbeitgeber, wenn Sie angestellt sind, oder direkt bei der AHV-Ausgleichskasse, wenn Sie selbstständigerwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig sind
- Ihr Arbeitgeber: sofern Sie es unterlassen, den Anspruch via Arbeitgeber geltend zu machen (siehe oben) und der Arbeitgeber während der Dauer des Anspruchs einen Lohn ausrichtet
- Ihre Familienmitglieder (Ihr Ehegatte und Ihre Kinder): wenn Sie Ihren Unterhalts- oder Unterstützungspflichten nicht nachkommen