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Mein Einsatz in einem Land der Europäischen Union geht über das auf dem Formular A1 vermerkten Enddatum hinaus, was soll ich tun?

Antwort

Die Entsendung kann durch die AHV-Ausgleichskasse verlängert werden, solange die Frist von 24 Monaten nicht überschritten wird: Das Formular A1 wird durch die Ausgleichskasse erneuert. Reicht die 24-monatige Frist nicht aus, können das BSV und die Behörden des Staates, in welchem die Tätigkeit ausgeübt wird, unter bestimmten Bedingungen eine Sondervereinbarung treffen, die die Entsendung auf maximal sechs Jahre verlängert; entsprechende Anträge sind bei der AHV-Ausgleichskasse einzureichen.

In Fällen, in denen Tätigkeiten gewöhnlich in mehreren Ländern ausgeübt werden, kann die AHV-Ausgleichskasse das Formular A1 nach Überprüfung des Sachverhalts verlängern

Weiterführende Fragen

Wozu dient das Formular A1?
Wer kann das Formular A1 verlangen?
Welche Situationen werden durch das Formular A1 abgedeckt?
Wann sollte das Formular A1 beantragt werden?
Wo kann ich das Formular A1 beantragen?
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