Antwort
Die Entsendung kann durch die AHV-Ausgleichskasse verlängert werden, solange die Frist von 24 Monaten nicht überschritten wird: Das Formular A1 wird durch die Ausgleichskasse erneuert. Reicht die 24-monatige Frist nicht aus, können das BSV und die Behörden des Staates, in welchem die Tätigkeit ausgeübt wird, unter bestimmten Bedingungen eine Sondervereinbarung treffen, die die Entsendung auf maximal sechs Jahre verlängert; entsprechende Anträge sind bei der AHV-Ausgleichskasse einzureichen.
In Fällen, in denen Tätigkeiten gewöhnlich in mehreren Ländern ausgeübt werden, kann die AHV-Ausgleichskasse das Formular A1 nach Überprüfung des Sachverhalts verlängern