Antwort
Es ist im Sinn und Zweck der IV, dass Sie weiterarbeiten. Die Höhe der IV-Rente wird danach bestimmt, ob und wie viel Arbeit Ihnen trotz Invalidität zugemutet werden kann. Selbst eine ganze IV-Rente schliesst ein zusätzliches Einkommen nicht aus, da diese bereits ab einem IV-Grad von 70 Prozent gezahlt wird.
Ob Sie ein zusätzliches Einkommen erwirtschaften dürfen und wenn ja, bei welcher Tätigkeit und in welcher Höhe, steht in Ihrer Rentenverfügung. Melden Sie Ihrer zuständigen IV-Stelle, wenn Sie eine neue Anstellung gefunden haben und dies Ihr Erwerbseinkommen verändert.