Antwort
Ja, Sie können Ihre Anmeldung zurückziehen, sofern keine schutzwürdigen Interessen von Ihnen selbst oder anderer beteiligter Personen dagegensprechen. Das schriftliche Gesuch ist bei der zuständigen IV-Stelle einzureichen.
Ja, Sie können Ihre Anmeldung zurückziehen, sofern keine schutzwürdigen Interessen von Ihnen selbst oder anderer beteiligter Personen dagegensprechen. Das schriftliche Gesuch ist bei der zuständigen IV-Stelle einzureichen.