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Kann ich mein Leistungsgesuch bei der IV zurückziehen?

Antwort

Ja, Sie können Ihre Anmeldung zurückziehen, sofern keine schutzwürdigen Interessen von Ihnen selbst oder anderer beteiligter Personen dagegensprechen. Das schriftliche Gesuch ist bei der zuständigen IV-Stelle einzureichen.

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