Nach Abschluss der notwendigen Abklärungen erhalten Sie und die betroffenen Versicherungsträger von der IV-Stelle einen Vorbescheid, der über den bevorstehenden Entscheid informiert. Sie haben eine Frist von 30 Tagen, um den geplanten Entscheid schriftlich anzufechten.
Gehen innerhalb der gesetzten Frist keine Stellungnahmen von den Parteien ein, erlässt die IV-Stelle die Verfügung. Wenn Sie und die beteiligten Parteien mit der Verfügung der IV-Stelle nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 30 Tagen beim kantonalen Versicherungsgericht Ihres Wohnsitzkantons schriftlich Beschwerde erheben.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, richten Sie Ihre Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.
Das Beschwerdeverfahren betreffend IV-Leistungen ist kostenpflichtig.
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