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Wer ist in der beruflichen Vorsorge versichert?

Antwort

Obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert sind alle Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin.
  • Sie beziehen von einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von über 22 050 Franken (Stand 1.1.2023).
  • Die Versicherungspflicht beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risiken Tod und Invalidität.
  • Die Versicherungspflicht beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres für das Risiko Alter.
  • Sie sind AHV-pflichtig.
  • Ihre Anstellung dauert länger als drei Monate.

Weiterführende Fragen

Haben die Geflüchteten Anspruch auf Leistungen der AHV/IV und der beruflichen Vorsorge?
Wenn Geflüchtete die Schweiz wieder verlassen, was geschieht dann mit den bezahlten Sozialversicherungsbeiträgen?
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Wann endet die Versicherungspflicht der 2. Säule?
Ich arbeite für mehrere Arbeitgeber. Bin ich in der beruflichen Vorsorge versichert?
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