Antwort
Sie haben Anspruch auf Erziehungsgutschriften für jedes Jahr, in dem Sie die elterliche Sorge für Kinder unter 16 Jahren ausgeübt haben. Diese Gutschriften sind keine direkten Geldleistungen, sondern fiktive Einkommen, die erst bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Erziehungsgutschriften betragen das Dreifache der jährlichen Minimalrente zum Zeitpunkt des Anspruchsbeginns der Rente. Sind Sie verheiratet so wird die Gutschrift während der Ehejahre je zur Hälfte auf die Ehepartner aufgeteilt. Der Durchschnitt der Erziehungsgutschriften ergibt sich, indem die Summe der Gutschriften durch die gesamte Beitragsdauer geteilt wird.