Antwort
Wenn Sie in mehreren Staaten versichert waren, die dem Abkommen über den freien Personenverkehr (FZA) unterliegen, haben Sie im Referenzalter, bzw. im Rentenalter des jeweiligen Landes, Anspruch auf eine Teilrente aus jedem der Staaten, sofern Sie in jedem dieser Staaten eine Mindestversicherungsdauer von einem Jahr vorweisen können. Jede Leistung wird nach den Bedingungen der geltenden Gesetzgebung des jeweiligen Staates festgelegt und beruht auf den dort zurückgelegten Versicherungszeiten.
Innerhalb des Gebiets Schweiz/EU/EFTA werden die Renten in jedes beliebige Wohnland bezahlt. Die Schweiz zahlt Renten auch in zahlreiche Drittstaaten. Zusätzliche Informationen finden Sie auf folgender Seite: