Antwort
Wenn Sie eine Invalidenrente beziehen, haben Sie Anspruch auf eine zusätzliche Rente für jedes Kind, das im Falle ihres Todes eine Waisenrente beanspruchen könnte. Die Höhe der Invaliden-Kinderrente ist im Reglement der Vorsorgeeinrichtung festgelegt. Für die Kinderrente gelten die gleichen Berechnungsregeln wie für die Invalidenrente. Grundsätzlich beträgt sie gemäss den BVG-Mindestvorschriften 20 Prozent der Invalidenrente.