Antwort
Wenn zwischen zwei Arbeitsverhältnissen ein Unterbruch besteht, befindet sich Ihre Freizügigkeitsleistung vorübergehend in einer Freizügigkeitseinrichtung. Wenn Sie einen neuen Arbeitgeber haben, muss die Freizügigkeitsleistung an die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers überwiesen werden. Die Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen alle Informationen über die Überweisung zustellen. Nützliche Informationen zum Thema finden Sie in der Broschüre Freizügigkeitsleistung: Vergessen Sie Ihre Vorsorgeguthaben nicht!