Antwort
Um die Interessen des Arbeitgebers zu schützen, müssen die Eltern den Arbeitgeber so früh wie möglich darüber informieren, wie sie den Betreuungsurlaub beziehen und gegebenenfalls untereinander aufteilen wollen. Ausserdem ist der Arbeitgeber über Änderungen in Kenntnis zu setzen.