Insgesamt haben die Eltern Anspruch auf 14 Wochen Urlaub, das heisst 98 Taggelder, die sie innerhalb der Rahmenfrist von 18 Monaten beziehen können. Sie können die Taggelder frei aufteilen, wie es für ihre Situation am besten passt. Beispiel: Wenn beide Eltern erwerbstätig sind, haben sie grundsätzlich Anspruch auf je 7 Wochen Betreuungsurlaub. Es kann aber auch ein Elternteil alle 14 Wochen beziehen. Oder ein Elternteil bezieht 10 Wochen, der andere 4. Können sich die Eltern nicht einigen, haben beide Anspruch auf 7 Wochen.
Wenn nur ein Elternteil erwerbstätig ist, kann dieser dennoch den Urlaub und die Betreuungsentschädigung beziehen. Ist ein Elternteil nicht erwerbstätig, hat der erwerbstätige Elternteil trotzdem Anspruch auf den Betreuungsurlaub und die Betreuungsentschädigung.