Für zu Hause lebende Personen
Diesen Personen werden zusätzlich zur jährlichen EL höchstens folgende Beträge für ausgewiesene Krankheitskosten vergütet:
Alleinstehende oder Witwen, Ehegatten von einer im Heim oder Spital lebenden Person |
Fr. 25'000.- |
Ehepaare | Fr. 50'000.- |
Vollwaisen | Fr. 10'000.- |
Die Kantone können jedoch höhere Beträge vorsehen.
Bei alleinstehenden Personen zu Hause mit einem Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der IV oder der Unfallversicherung erhöht sich der Betrag auf 90'000.- bei schwerer bzw. 60'000.- bei mittelschwerer Hilflosigkeit. Dies gilt nur, soweit die Kosten für Pflege und Betreuung durch die Hilflosenentschädigung und den Assistenzbetrag der AHV oder IV nicht gedeckt sind.
Für Personen im Heim oder Spital
Für jede Person im Heim oder Spital kann nebst der jährlichen EL ein Höchstbetrag von 6'000.- für ausgewiesene Krankheitskosten ausgerichtet werden.
Die Kantone können jedoch höhere Beträge vorsehen.