Antwort
Grundsätzlich nicht. Für Tage, an denen ein Mutterschaftstaggeld bezogen wird, ist der gleichzeitige Bezug von Taggeldern anderer Versicherungen (z. B. Kranken- oder Unfallversicherung) ausgeschlossen, ausserdem können nicht mehrere EO-Taggelder gleichzeitig bezogen werden (Betreuung oder Dienst leistende Personen).
Es ist jedoch möglich, die Mutterschaftsentschädigung gleichzeitig zu beziehen wie der andere Elternteil (der Vater des Kindes oder die Ehefrau der Mutter, die als anderer Elternteil gilt) die Entschädigung des andern Elternteils (ehem. Vaterschaftsentschädigung) bezieht.