Antwort
Muss das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt während mindestens zwei Wochen im Spital verbleiben, wird der Entschädigungsanspruch um die Dauer des Spitalaufenthalts verlängert, höchstens aber um 56 Tage. In diesem Fall können für den Mutterschaftsurlaub höchstens 154 Taggelder (98 + 56) bezogen werden.
Die Mutter kann einen Anspruch auf Verlängerung geltend machen, wenn sie nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs wieder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt.