Antwort
Die Entschädigung wird dem Arbeitgeber ausbezahlt, wenn dieser der Angestellten während des Urlaubs weiterhin Lohn entrichtet. In allen anderen Fällen wird sie der Mutter ausbezahlt.
Wie der Lohn wird die Mutterschaftsentschädigung am Ende jedes Monats ausbezahlt. Beträgt die Entschädigung weniger als 200 Franken pro Monat, so wird sie am Ende des Mutterschaftsurlaubs einmalig ausbezahlt.