Antwort
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur IV prüfen zu lassen.
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates.
Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet. Sie bestehen aus zwei Kategorien:
- jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden
- Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
Sie können Ergänzungsleistungen erhalten, wenn Sie
- einen Anspruch auf eine Rente der AHV oder IV, nach Vollendung des 18. Altersjahres eine Hilflosenentschädigung der IV
oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten, und - nicht mehr als 100 000 Franken (Alleinstehende) oder 200 000 Franken (Ehepaare) Vermögen haben, und
- in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben, und
- Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder eines EU/EFTA-Mitgliedstaates sind, oder
- als Ausländerin oder Ausländer seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben. Für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt diese Frist fünf Jahre.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Merkblatt 5.01 - Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Merkblatt 5.02 - Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Berechnen Sie provisorisch Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen.