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Was kann ich unternehmen, wenn meine IV-Rente nicht ausreicht?

Antwort

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur IV prüfen zu lassen.

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates. 

Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet. Sie bestehen aus zwei Kategorien: 

  • jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden 
  • Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten

Sie können Ergänzungsleistungen erhalten, wenn Sie

  • einen Anspruch auf eine Rente der AHV oder IV, nach Vollendung des 18. Altersjahres eine Hilflosenentschädigung der IV
    oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten, und 
  • nicht mehr als 100 000 Franken (Alleinstehende) oder 200 000 Franken (Ehepaare) Vermögen haben, und 
  • in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben, und 
  • Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder eines EU/EFTA-Mitgliedstaates sind, oder 
  • als Ausländerin oder Ausländer seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben. Für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt diese Frist fünf Jahre. 

Weitere Informationen finden Sie unter:

Merkblatt 5.01 - Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Merkblatt 5.02 - Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Berechnen Sie provisorisch Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
 

Weiterführende Fragen

Müssen Flüchtlinge aus der Ukraine Beiträge an die AHV/IV/EO bezahlen?
Ich möchte eine aus der Ukraine geflüchtete Person anstellen. Welche Sozialversicherungen muss ich bezahlen?
Haben die Geflüchteten Anspruch auf Leistungen der AHV/IV und der beruflichen Vorsorge?
Wann habe ich Anspruch auf Leistungen der IV?
Wie kann ich einen IV-Leistungsanspruch geltend machen?
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