Antwort
Frauen der Übergangsgeneration haben die Möglichkeit, ihre Rente schon ab 62 Jahren zu beziehen. Für diese Frauen wird die AHV-Rente weniger stark gekürzt, abgestuft nach Einkommenshöhe und Jahrgang.
Schätzen Sie hier, wie hoch Ihr Kürzungssatz sein wird.
Frauen der Jahrgänge 1961 und 1962 können ihre AHV-Altersrente je nach Vorbezugsdauer schon im Jahr 2023 oder 2024 vorbeziehen, also vor Inkrafttreten der Reform. Sie profitieren grundsätzlich erst ab 2025 vom tieferen Kürzungssatz für die Übergangsgeneration. Bis dahin gelten für diese Frauen die aktuellen Sätze von 6.8 % (ein Jahr Vorbezug), resp. 13.6 % (zwei Jahre Vorbezug).