Ja. Personen, die eine Arbeitslosenentschädigung erhalten, sind für die Risiken Invalidität und Tod, nicht aber für das Risiko Alter, der obligatorischen Versicherung unterstellt. Um das Risiko Alter abzudecken, kann die Altersvorsorge freiwillig weitergeführt werden. Die Weiterversicherung ist bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung möglich, falls deren Reglement dies vorsieht (was selten der Fall ist), oder bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Die Hälfte der Beiträge für die Risiken Invalidität und Tod zahlt die versicherte Person. Die andere Beitragshälfte bezahlt die Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitslosenkasse nimmt hier die Rolle des Arbeitgebers ein. Die Kosten der freiwilligen Weiterversicherung (Altersvorsorge) gehen vollständig zulasten der versicherten Person. Die Freizügigkeitsleistung ist entweder einer Freizügigkeitsstiftung (Bank oder Versicherung) oder direkt an die Auffangeinrichtung BVG zu überweisen.
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