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Vaterschaftsentschädigung bzw. Entschädigung des andern Elternteils: Dürfen die Arbeitgeber Regelungen vorsehen, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen?

Antwort

Es steht den Arbeitgebern frei, auf eigene Kosten grosszügigere Regelungen einzuführen. Der in den Bestimmungen zum Vaterschaftsurlaub bzw. Urlaub des andern Elternteils festgelegte Mindestanspruch für Personen, die die Anspruchsbedingungen erfüllen, muss aber in jedem Fall gewährt werden.

Weiterführende Fragen

Wann habe ich Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung bzw. die Entschädigung des andern Elternteils?
Ab wann erhalte ich die Vaterschaftsentschädigung bzw. die Entschädigung des andern Elternteils und wie lange?
Wann erlischt mein Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung bzw. die Entschädigung des andern Elternteils?
Auf wie viele Urlaubstage habe ich Anspruch?
Kann ich gleichzeitig eine Vaterschaftsentschädigung bzw. Entschädigung des andern Elternteils und ein Taggeld einer anderen Versicherung beziehen?
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