Antwort
Stirbt der Vater des Kindes oder die Ehefrau der Mutter, die als anderer Elternteil gilt, so kann die überlebende Mutter eine Verlängerung ihrer eigenen Entschädigungsansprüche geltend machen. Sie erhält einen zusätzlichen Urlaub von 2 Wochen (10 Arbeitstage), sofern die Anspruchsvoraussetzungen für den Mutterschaftsurlaub erfüllt sind. Diese zusätzlichen Urlaubstage können innerhalb von 6 Monaten nach dem Todesfall tage-, wochenweise oder auch am Stück bezogen werden. Der Mutterschaftsurlaub sowie die Verlängerung, wenn das Neugeborene längere Zeit im Spital bleiben musste, gehen diesem zusätzlichen Anspruch vor. Der Anspruch endet 6 Monate nach dem Todesfall oder wenn der Urlaub vollständig bezogen wurde.