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Muss ich Beiträge bezahlen, wenn ich Taggelder der Kranken- oder Unfallversicherung beziehe?

Antwort

Zahlt der Arbeitgeber während einer krankheits- oder unfallbedingten Abwesenheit den Lohn weiter, sind darauf wie gewohnt Beiträge zu entrichten. Handelt es sich indessen um Ver­sicherungsleistungen, namentlich um Taggelder einer Kranken- oder Unfallversicherung, dann sind diese beitragsfrei. Achtung: Solche Taggelder können auch über den Arbeitgeber ausgerichtet werden. Bei einem lange dauernden Bezug von Versicherungsleistungen (über mehrere Monate) besteht das Risiko von Beitragslücken. Um das zu vermeiden, müssen Sie in einem solchen Fall unter Umständen Nichterwerbstätigenbeiträge entrichten. Gegebe­nenfalls, aber auch im Zweifelsfall, melden Sie sich bitte bei der kantonalen AHV-Ausgleichs­kasse oder bei der AHV-Gemeindezweigstelle Ihres Wohnortes.

Merkblatt 2.01 "Lohnbeiträge an die AHV/IV/EO"

Merkblatt 2.02 "Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO"

Merkblatt 2.03 "Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO"

Weiterführende Fragen

Wann gelte ich in der AHV als nichterwerbstätig?
Wie werden meine Nichterwerbstätigenbeiträge festgesetzt?
Wie bezahle ich meine Nichterwerbstätigenbeiträge?
Muss die nichterwerbstätige Person, mit welcher ich in Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebe, Beiträge bezahlen?
Muss ich Beiträge bezahlen, wenn ich eine IV-Rente oder ein IV-Taggeld beziehe?
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